BFH, Urteil vom 26.05.2020 – VII R 41/18
Aus dem Leitsatz
Gibt der Mineralölhändler die Abgabenvergünstigung i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk nur zum Teil an die Begünstigten (Angehörige der US-Streitkräfte) weiter, steht ihm der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer gemäß § 105a Abs. 1 EnergieStV auch nur anteilig zu.
Leitsatz
Gibt der Mineralölhändler die Abgabenvergünstigung i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk nur zum Teil an die Begünstigten (Angehörige der US-Streitkräfte) weiter, steht ihm der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer gemäß § 105a Abs. 1 EnergieStV auch nur anteilig zu.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 25.07.2018 - 3 K 1155/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht des Saarlandes zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 25. Juli 2018, Az: 3 K 1155/15, Urteil; nachgehend Finanzgericht des Saarlandes, 28. Januar 2022, Az: 3 K 1353/20, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff i NATOTrStatZAbk
- § 105a Abs. 1 EnergieStV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche