BFH, Urteil vom 30.06.2020 – VII R 40/18
Aus dem Leitsatz
NV: Eine Ware, die digitale Audiodateien aus dem Internet abrufen und in Form von verstärkten Tönen wiedergeben kann (sog. Streaming), ist ein Tonwiedergabegerät i.S. der Pos. 8519 KN und damit auch i.S. der Pos. 8527 KN.
Leitsatz
NV: Eine Ware, die digitale Audiodateien aus dem Internet abrufen und in Form von verstärkten Tönen wiedergeben kann (sog. Streaming), ist ein Tonwiedergabegerät i.S. der Pos. 8519 KN und damit auch i.S. der Pos. 8527 KN.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.07.2018 - 4 K 37/17 Z wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 25. Juli 2018, Az: 4 K 37/17 Z, Urteil
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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