7. SenatNV

BFH, Urteil vom 06.11.2012 – VII R 40/11

Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China auch für die Montage von E-Bikes bestimmter Teile

Aus dem Leitsatz

NV: Die Ausweitung des Antidumpingzolls für Fahrräder aus China auf wesentliche Fahrradteile dieses Ursprungs ungeachtet ihrer möglichen Verwendung für die Montage von E-Bikes verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil das Unionsrecht Befreiungsmöglichkeiten vorsieht.

Leitsatz

NV: Die Ausweitung des Antidumpingzolls für Fahrräder aus China auf wesentliche Fahrradteile dieses Ursprungs ungeachtet ihrer möglichen Verwendung für die Montage von E-Bikes verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil das Unionsrecht Befreiungsmöglichkeiten vorsieht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 19. Mai 2011, Az: 4 K 156/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 13 Abs. 1 EGV 384/96
  • Art. 13 Abs. 2 EGV 384/96
  • Art. 13 Abs. 4 EGV 384/96
  • Art. 1 EGV 71/97
  • Art. 3 Abs. 1 EGV 71/97
  • Art. 3 EGV 88/97
  • Art. 7 Abs. 1 EGV 88/97

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat