BFH, Urteil vom 06.11.2012 – VII R 40/11
Aus dem Leitsatz
NV: Die Ausweitung des Antidumpingzolls für Fahrräder aus China auf wesentliche Fahrradteile dieses Ursprungs ungeachtet ihrer möglichen Verwendung für die Montage von E-Bikes verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil das Unionsrecht Befreiungsmöglichkeiten vorsieht.
Leitsatz
NV: Die Ausweitung des Antidumpingzolls für Fahrräder aus China auf wesentliche Fahrradteile dieses Ursprungs ungeachtet ihrer möglichen Verwendung für die Montage von E-Bikes verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil das Unionsrecht Befreiungsmöglichkeiten vorsieht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 19. Mai 2011, Az: 4 K 156/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 13 Abs. 1 EGV 384/96
- Art. 13 Abs. 2 EGV 384/96
- Art. 13 Abs. 4 EGV 384/96
- Art. 1 EGV 71/97
- Art. 3 Abs. 1 EGV 71/97
- Art. 3 EGV 88/97
- Art. 7 Abs. 1 EGV 88/97
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche