7. SenatNV

BFH, Urteil vom 06.11.2012 – VII R 40/09

Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge zur innerbetrieblichen Vorbereitung von Dienstleistungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Werkflüge, die nicht unmittelbar der Erbringung von dem Unternehmen angebotener Dienstleistungen dienen, sind von der Mineralölsteuer nicht befreit .

Leitsatz

  1. NV: Werkflüge, die nicht unmittelbar der Erbringung von dem Unternehmen angebotener Dienstleistungen dienen, sind von der Mineralölsteuer nicht befreit .
  2. NV: Die Energiesteuer-Richtlinie gestattet den Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen bei einer Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt auf Flugturbinenkraftstoff (Kerosin) zu beschränken .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 25. Juni 2009, Az: 4 K 141/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EGRL 96/2003
  • § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a MinöStG
  • § 50 Abs. 1 MinöStV

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