7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.02.2014 – VII R 39/12

Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - Widerruf einer fehlerhaften verbindlichen Zolltarifauskunft

Aus dem Leitsatz

1. NV: Adapter, die der Versorgung eines Spielgeräts mit Strom dienen, sind Zubehör zu einem Gesellschaftsspiel der Pos. 9504 KN.

Leitsatz

  1. NV: Adapter, die der Versorgung eines Spielgeräts mit Strom dienen, sind Zubehör zu einem Gesellschaftsspiel der Pos. 9504 KN.
  2. NV: Einer Einreihung in die Pos. 8544 (Isolierte ... Drähte, Kabel ... und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken ...) steht die Ausweisung von Waren des Kapitels 95 in der Anmerkung 1 p) zu Abschnitt XVI entgegen.
  3. NV: Die Einreihungsverordnung VO 1142/2008 kann an der Zuordnung zu Pos. 9504 KN nichts zu ändern.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 19. September 2012, Az: 4 K 89/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 9 Abs. 1 ZK
  • Art. 8 ZK
  • Art. 9 Abs. 1 EWGV
  • Art. 8 EWGV

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