BFH, Beschluss vom 03.11.2010 – VII R 38/09
Aus dem Leitsatz
Ein Beförderungsmittel (hier: Flugzeug), das aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird, um es einem Kaufinteressenten zur Ansicht vorzuführen, kann nicht durch einfaches Überschreiten der Zollgrenze konkludent zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben angemeldet werden .
Leitsatz
Ein Beförderungsmittel (hier: Flugzeug), das aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird, um es einem Kaufinteressenten zur Ansicht vorzuführen, kann nicht durch einfaches Überschreiten der Zollgrenze konkludent zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben angemeldet werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 25. Juni 2009, Az: 14 K 1929/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 202 ZK
- Art. 232 Abs. 1 ZKDV
- Art. 233 Abs. 1 ZKDV
- Art. 234 ZKDV
- Art. 558 Abs. 1 ZKDV
- Art. 576 Abs. 2 ZKDV
- Art. 232 Abs. 1 EWGV
- Art. 233 Abs. 1 EWGV
- Art. 234 EWGV
- Art. 558 Abs. 1 EWGV
- Art. 576 Abs. 2 EWGV
- Art. 202 EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche