7. SenatNV

BFH, Urteil vom 19.06.2013 – VII R 31/12

Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Erkennbarkeit des behördlichen Irrtums - Kein Vertrauensschutz bei unverbindlichen Tarifauskünften

Aus dem Leitsatz

NV: War der Irrtum der Zollbehörde bei der tariflichen Einreihung einer Ware anhand einer Einreihungsverordnung der Kommission erkennbar, ist der irrtümlich nicht erhobene Zoll nachträglich buchmäßig zu erfassen. Der Zollschuldner kann sich nicht auf Unkenntnis der im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften berufen.

Leitsatz

NV: War der Irrtum der Zollbehörde bei der tariflichen Einreihung einer Ware anhand einer Einreihungsverordnung der Kommission erkennbar, ist der irrtümlich nicht erhobene Zoll nachträglich buchmäßig zu erfassen. Der Zollschuldner kann sich nicht auf Unkenntnis der im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften berufen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 20. Januar 2012, Az: 4 K 7/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK
  • Art. 220 Abs. 2 Buchst. b EWGV
  • Art. 220 Abs. 1 ZK
  • Art. 220 Abs. 1 EWGV
  • Art. 12 ZK
  • Art. 12 EWGV

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