BFH, Urteil vom 13.12.2016 – VII R 3/16
Aus dem Leitsatz
Der in § 9 Abs. 3 StromStG verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verwenden .
Leitsatz
Der in § 9 Abs. 3 StromStG verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verwenden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. September 2015 4 K 52/14 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.+ Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 11. September 2015, Az: 4 K 52/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 3 StromStG
- § 14a Abs. 1 S. 1 StromStV
- Art. 19 Abs. 1 EGRL 96/2003
- Art. 15 Abs. 1 Buchst. j EGRL 96/2003
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
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