7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 06.03.2013 – VII R 26/11

Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats - Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Aus dem Leitsatz

Führt eine thermische Behandlung eines Naturphosphats allein nicht zur Herstellung des als Futtermittel verwendbaren Calciumphosphats, sondern bewirkt erst die Zuführung von Phosphorpentoxid und Natriumoxid die Veränderung der Kristallstruktur des Naturphosphats und damit die Entstehung des zu tarifierenden Endprodukts, so scheitert die Einreihung der Ware…

Leitsatz

Führt eine thermische Behandlung eines Naturphosphats allein nicht zur Herstellung des als Futtermittel verwendbaren Calciumphosphats, sondern bewirkt erst die Zuführung von Phosphorpentoxid und Natriumoxid die Veränderung der Kristallstruktur des Naturphosphats und damit die Entstehung des zu tarifierenden Endprodukts, so scheitert die Einreihung der Ware in die Pos. 3103 KN .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 19. April 2011, Az: 4 K 85/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 9 Abs. 1 ZK
  • Art. 8 Abs. 1 ZK
  • Art. 12 ZK
  • Art. 9 Abs. 1 EWGV
  • Art. 8 Abs. 1 EWGV
  • Art. 12 EWGV

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