7. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.01.2015 – VII R 25/13

Zolltarif: Einreihung steriler Pinzetten aus Kunststoff - Bestimmung des Verwendungszwecks einer Ware - Sterilität als Beschaffenheitsmerkmal

Aus dem Leitsatz

NV: Pinzetten aus Kunststoff, einzeln und steril in Folie sowie in einer Menge von 52 Stück in einer Pappschachtel mit der Aufschrift "steril, einzeln verpackt" sind nicht als medizinische oder chirurgische Instrumente in die Pos. 9018 KN, sondern in die Unterpos. 3926 90 97 KN (andere Waren aus Kunststoffen) einzureihen .

Leitsatz

NV: Pinzetten aus Kunststoff, einzeln und steril in Folie sowie in einer Menge von 52 Stück in einer Pappschachtel mit der Aufschrift "steril, einzeln verpackt" sind nicht als medizinische oder chirurgische Instrumente in die Pos. 9018 KN, sondern in die Unterpos. 3926 90 97 KN (andere Waren aus Kunststoffen) einzureihen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Mai 2012 4 K 254/11 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 22. Mai 2012, Az: 4 K 254/11, Urteil

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat