7. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.01.2012 – VII R 24/10

Keine Ausfuhrerstattung für Rindfleisch, wenn sich die ordnungsgemäße Durchführung des BSE-Schnelltests nicht nachweisen lässt

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltext ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft (Bestätigung der Rechtsprechung) .

Leitsatz

  1. NV: Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltext ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft (Bestätigung der Rechtsprechung) .
  2. NV: Bestehen Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß durchgeführte BSE-Schnelltests, trägt der Ausführer die Feststellungslast, falls der Nachweis den Vorschriften entsprechender Tests nicht erbracht werden kann .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 9. Juni 2009, Az: 4 K 399/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 21 Abs. 1 EGV 800/1999
  • § 10 FlBG
  • § 5 Abs. 3 FlHV
  • § 6 Abs. 1 FlHV
  • § 1 Abs. 1 BSEUntersV

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