7. SenatNV

BFH, Urteil vom 14.01.2025 – VII R 21/22

Auslegung einer Prozesserklärung
ECLI: DE:BFH:2025:U.140125.VIIR21.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung ist eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen.

Leitsatz

NV: Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung ist eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.05.2022 - 4 K 892/21 VBr insoweit aufgehoben, als der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 16.04.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.03.2021 verpflichtet wurde, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Auch insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. Mai 2022, Az: 4 K 892/21 VBr, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 47 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat