7. SenatNV

BFH, Urteil vom 08.10.2013 – VII R 19/12

Steuerbegünstigung für das innerhalb einer KWK-Anlage zum Betrieb einer Zusatzfeuerung verwendete Erdgas - Keine Steuererleichterung wegen bloßer Wirkungsgradverbesserung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Gewährung einer Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG setzt die konkrete Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme und nicht lediglich eine Verwendung innerhalb einer KWK-Anlage voraus .

Leitsatz

  1. NV: Die Gewährung einer Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG setzt die konkrete Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme und nicht lediglich eine Verwendung innerhalb einer KWK-Anlage voraus .
  2. NV: Für das zum Betrieb einer Zusatzfeuerung in einem Abhitzekessel verwendete Erdgas kommt nur dann eine Steuerentlastung in Betracht, wenn die Zusatzfeuerung einen unverzichtbaren Bestandteil des eigentlichen KWK-Prozesses darstellt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 4. April 2012, Az: 4 K 135/11 VE, Urteil; nachgehend FG Düsseldorf, 27. Mai 2015, Az: 4 K 4032/13 VE, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EnergieStG
  • § 25 Abs. 3a Nr. 3.1 MinöStG
  • § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG
  • § 25 Abs. 3a Nr. 4.1 MinöStG
  • Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EGRL 96/2003

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