7. SenatNV
BFH, Urteil vom 08.10.2013 – VII R 19/12
Steuerbegünstigung für das innerhalb einer KWK-Anlage zum Betrieb einer Zusatzfeuerung verwendete Erdgas - Keine Steuererleichterung wegen bloßer Wirkungsgradverbesserung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Gewährung einer Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG setzt die konkrete Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme und nicht lediglich eine Verwendung innerhalb einer KWK-Anlage voraus .
Leitsatz
- NV: Die Gewährung einer Steuerentlastung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG setzt die konkrete Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme und nicht lediglich eine Verwendung innerhalb einer KWK-Anlage voraus .
- NV: Für das zum Betrieb einer Zusatzfeuerung in einem Abhitzekessel verwendete Erdgas kommt nur dann eine Steuerentlastung in Betracht, wenn die Zusatzfeuerung einen unverzichtbaren Bestandteil des eigentlichen KWK-Prozesses darstellt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 4. April 2012, Az: 4 K 135/11 VE, Urteil; nachgehend FG Düsseldorf, 27. Mai 2015, Az: 4 K 4032/13 VE, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EnergieStG
- § 25 Abs. 3a Nr. 3.1 MinöStG
- § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG
- § 25 Abs. 3a Nr. 4.1 MinöStG
- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EGRL 96/2003
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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