7. SenatNV

BFH, Urteil vom 16.03.2016 – VII R 17/14

Energiesteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Aus dem Leitsatz

NV: Zumindest vor Einführung des § 102 Abs. 6 EnergieStV waren durch § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG nur solche Schienenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs begünstigt, mit denen unmittelbar die Personenbeförderung durchgeführt wird .

Leitsatz

NV: Zumindest vor Einführung des § 102 Abs. 6 EnergieStV waren durch § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG nur solche Schienenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs begünstigt, mit denen unmittelbar die Personenbeförderung durchgeführt wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Oktober 2013 2 K 1117/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Oktober 2013, Az: 2 K 1117/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnergieStG
  • § 102 Abs. 6 EnergieStV
  • § 66 Abs. 1 Nr. 11 EnergieStG
  • Art. 5 EGRL 96/2003
  • Art. 6 EGRL 96/2003
  • Art. 15 Abs. 1 Buchst. e EGRL 96/2003

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat