7. SenatNV

BFH, Urteil vom 31.05.2016 – VII R 15/15

Keine Saldierung mit Unterlieferungen bei unrichtiger oder unvollständiger Angabe des Milcherzeugers

Aus dem Leitsatz

NV: Der Ausschluss der Saldierung unter den in § 14 Abs. 1 Satz 6 MilchAbgV genannten Voraussetzungen verstößt nicht gegen Unionsrecht (Festhaltung an BFH-Urteil vom 16. April 2013 VII R 9/12). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht veranlasst.

Leitsatz

NV: Der Ausschluss der Saldierung unter den in § 14 Abs. 1 Satz 6 MilchAbgV genannten Voraussetzungen verstößt nicht gegen Unionsrecht (Festhaltung an BFH-Urteil vom 16. April 2013 VII R 9/12). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht veranlasst.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2014 6 K 1083/11 Z wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden ist. Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Klägerin zu 2/3 und das Hauptzollamt zu 1/3 zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2014, Az: 6 K 1083/11 Z, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 14 Abs. 1 S. 6 MilchAbgV
  • § 14 Abs. 1 S. 5 MilchAbgV
  • § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
  • Art. 11 EGV 595/2004
  • Art. 10 EGV

Weitere Entscheidungen zu § 162 AO

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