7. SenatNV

BFH, Urteil vom 17.07.2012 – VII R 14/09

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wer ein aufgetanktes Flugzeug lediglich verchartert ist kein entlastungsberechtigter Verwender des bei den Charterflügen verbrauchten Luftfahrtbetriebsstoffs, denn er überlässt die Sachherrschaft über das Flugzeug einem Dritten .

Leitsatz

  1. NV: Wer ein aufgetanktes Flugzeug lediglich verchartert ist kein entlastungsberechtigter Verwender des bei den Charterflügen verbrauchten Luftfahrtbetriebsstoffs, denn er überlässt die Sachherrschaft über das Flugzeug einem Dritten .
  2. NV: Verwender kann nur sein, wer die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das verwendete Mineralöl ausübt .
  3. NV: Die bloße Vercharterung eines Flugzeugs stellt keine mineralölsteuerrechtlich begünstigte Luftfahrt-Dienstleistung dar .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 4. März 2009, Az: 4 K 3193/08 VM, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a MinöStG
  • § 50 Abs. 1 MinöStV
  • § 27 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG
  • § 60 Abs. 4 Nr. 1 EnergieStV
  • § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV
  • Art. 14 Abs. 1 Buchst. b S. 1 EGRL 96/2003

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