7. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.01.2016 – VII R 13/13

Tarifierung eines Lesegeräts für elektronische Bücher

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Ware, deren Hauptfunktion in der Darstellung elektronisch gespeicherter Buchinhalte mit Hilfe der E-Papier-Technologie besteht, ist in der Unterpos. 8543 70 90 KN einzureihen.

Leitsatz

NV: Eine Ware, deren Hauptfunktion in der Darstellung elektronisch gespeicherter Buchinhalte mit Hilfe der E-Papier-Technologie besteht, ist in der Unterpos. 8543 70 90 KN einzureihen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. Februar 2013 4 K 78/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 14. Februar 2013, Az: 4 K 78/12, Urteil; vorgehend BFH, 12. November 2013, Az: VII R 13/13, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 11. Juni 2015, Az: C-58/14, Urteil

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