BFH, Urteil vom 26.01.2016 – VII R 13/13
Aus dem Leitsatz
NV: Eine Ware, deren Hauptfunktion in der Darstellung elektronisch gespeicherter Buchinhalte mit Hilfe der E-Papier-Technologie besteht, ist in der Unterpos. 8543 70 90 KN einzureihen.
Leitsatz
NV: Eine Ware, deren Hauptfunktion in der Darstellung elektronisch gespeicherter Buchinhalte mit Hilfe der E-Papier-Technologie besteht, ist in der Unterpos. 8543 70 90 KN einzureihen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. Februar 2013 4 K 78/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 14. Februar 2013, Az: 4 K 78/12, Urteil; vorgehend BFH, 12. November 2013, Az: VII R 13/13, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 11. Juni 2015, Az: C-58/14, Urteil
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
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