7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 30.04.2019 – VII R 10/18

Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen
ECLI: DE:BFH:2019:U.300419.VIIR10.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei .

Leitsatz

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.01.2018 - 1 K 1142/16 aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen. Unter Aufhebung der Kostenentscheidung des Finanzgerichts werden die Kosten des gesamten Verfahrens der Klägerin auferlegt.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. Januar 2018, Az: 1 K 1142/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG
  • § 12 StromStV
  • § 12a StromStV
  • Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EGRL 96/2003
  • § 53 EnergieStG

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