BFH, Urteil vom 27.02.2019 – VII R 1/18
Aus dem Leitsatz
NV: Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden sind auch dann umsatzsteuerrechtlich begünstigt, wenn sie ihre Korrekturwirkung lediglich während des Tragens entfalten. Eine dauerhafte "Heilung" des abgeplatteten oder sonst deformierten Fußes durch das Tragen solcher Einlagen ist für die Gewährung der Steuerermäßigung nicht erforderlich .
Leitsatz
NV: Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden sind auch dann umsatzsteuerrechtlich begünstigt, wenn sie ihre Korrekturwirkung lediglich während des Tragens entfalten. Eine dauerhafte "Heilung" des abgeplatteten oder sonst deformierten Fußes durch das Tragen solcher Einlagen ist für die Gewährung der Steuerermäßigung nicht erforderlich .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 2016 9 K 3511/13 aufgehoben und die Umsatzsteuerfestsetzung 2013 um ... € gemindert. Der Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 30. November 2016, Az: 9 K 3511/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStGSteuersätze
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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