7. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.02.2019 – VII R 1/18

Zur Einreihung von Einlegesohlen
ECLI: DE:BFH:2019:U.270219.VIIR1.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden sind auch dann umsatzsteuerrechtlich begünstigt, wenn sie ihre Korrekturwirkung lediglich während des Tragens entfalten. Eine dauerhafte "Heilung" des abgeplatteten oder sonst deformierten Fußes durch das Tragen solcher Einlagen ist für die Gewährung der Steuerermäßigung nicht erforderlich .

Leitsatz

NV: Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden sind auch dann umsatzsteuerrechtlich begünstigt, wenn sie ihre Korrekturwirkung lediglich während des Tragens entfalten. Eine dauerhafte "Heilung" des abgeplatteten oder sonst deformierten Fußes durch das Tragen solcher Einlagen ist für die Gewährung der Steuerermäßigung nicht erforderlich .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 2016 9 K 3511/13 aufgehoben und die Umsatzsteuerfestsetzung 2013 um ... € gemindert. Der Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 30. November 2016, Az: 9 K 3511/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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