BFH, Beschluss vom 15.06.2015 – VII E 18/14
Aus dem Leitsatz
NV: Bei der Klage eines Haftungsschuldners nur gegen das Leistungsgebot, bei der sich der Kläger auf Verjährung beruft oder sonst das Ziel verfolgt, von seiner Zahlungsverpflichtung endgültig frei zu werden, ist als Streitwert grundsätzlich der volle im Leistungsgebot angeforderte Betrag anzusetzen .
Leitsatz
NV: Bei der Klage eines Haftungsschuldners nur gegen das Leistungsgebot, bei der sich der Kläger auf Verjährung beruft oder sonst das Ziel verfolgt, von seiner Zahlungsverpflichtung endgültig frei zu werden, ist als Streitwert grundsätzlich der volle im Leistungsgebot angeforderte Betrag anzusetzen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 2. Dezember 2014 ... (VII B 192/13) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 47 Abs. 1 GKG
- § 47 Abs. 3 GKG
- § 52 Abs. 1 GKG
- § 52 Abs. 3 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche