BFH, Beschluss vom 04.02.2010 – VII E 1/10
Aus dem Leitsatz
NV: Stellt sich die einem Urteil zugrunde gelegte Rechtslage nachträglich anders dar (hier: spätere Nichtigerklärung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift durch den EuGH), kann der seinerzeit unterlegene Beteiligte nicht die Rückzahlung der ihm auferlegten Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung beanspruchen .
Leitsatz
NV: Stellt sich die einem Urteil zugrunde gelegte Rechtslage nachträglich anders dar (hier: spätere Nichtigerklärung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift durch den EuGH), kann der seinerzeit unterlegene Beteiligte nicht die Rückzahlung der ihm auferlegten Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung beanspruchen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 21 Abs. 1 S. 1 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche