7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.01.2021 – VII B 99/20

Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen
ECLI: DE:BFH:2021:B.280121.VIIB99.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

Leitsatz

NV: Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.06.2020 - 1 K 1149/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. Juni 2020, Az: 1 K 1149/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG
  • § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV

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