7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.11.2013 – VII B 86/12
Gültigkeit der uniotären und nationalen Milchabgaberegelungen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig.
Leitsatz
- NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig.
- NV: Es bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der unionsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 20. März 2012, Az: 4 K 29/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 80 Abs. 1 GG
- Art. 33 Abs. 1 EG
- Art. 3 Abs. 1 EWGV
- Art. 10 Abs. 3 EWGV
- § 3 Abs. 2 MOG
- § 8 Abs. 1 MOG
- § 12 Abs. 2 MOG
- § 12 Abs. 3 MOG
- § 14 MilchAbgV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
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