7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.11.2013 – VII B 86/12

Gültigkeit der uniotären und nationalen Milchabgaberegelungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig.

Leitsatz

  1. NV: Die nationalen Vorschriften über die Erhebung einer Milchabgabe sind nicht wegen nicht ausreichend bestimmter Ermächtigungsgrundlage, wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot oder gegen den Gesetzesvorbehalt nichtig.
  2. NV: Es bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der unionsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 20. März 2012, Az: 4 K 29/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 80 Abs. 1 GG
  • Art. 33 Abs. 1 EG
  • Art. 3 Abs. 1 EWGV
  • Art. 10 Abs. 3 EWGV
  • § 3 Abs. 2 MOG
  • § 8 Abs. 1 MOG
  • § 12 Abs. 2 MOG
  • § 12 Abs. 3 MOG
  • § 14 MilchAbgV

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