7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.09.2010 – VII B 85/10
Keine Verfassungswidrigkeit des Selbstbehalts bei der Vergütung von Mineralölsteuer für Betriebe der Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Prüfung eines etwaigen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz - Typisierung - Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Frage, ob der in § 25d MinöStG 1993 normierte Selbstbehalt sowie die in § 57 Abs. 6 EnergieStG getroffenen Regelungen zum Selbstbehalt bei der Steuerentlastung von Betrieben der Landwirtschaft und Forstwirtschaft verfassungswidrig und damit nichtig sind, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu .
Leitsatz
- NV: Der Frage, ob der in § 25d MinöStG 1993 normierte Selbstbehalt sowie die in § 57 Abs. 6 EnergieStG getroffenen Regelungen zum Selbstbehalt bei der Steuerentlastung von Betrieben der Landwirtschaft und Forstwirtschaft verfassungswidrig und damit nichtig sind, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu .
- NV: Die Erhöhung des in § 25d MinöStG 1993 festgelegten Selbstbehalts dient dem weiteren Subventionsabbau und war damit hinreichend legitimiert, so dass sich die Regelung nicht als willkürlich erweist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 29. März 2010, Az: 14 K 1484/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 25 Abs. 4 MinöStG
- § 25d MinöStG
- § 57 Abs. 6 EnergieStG
- § 9 Abs. 3 StromStG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat