7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.09.2011 – VII B 84/11
Einstellung des Vollzugs einer Zwangsmittelfestsetzung nach Klageerhebung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird der Vollzug der Zwangsgeldfestsetzung nach Klageerhebung gegen den Zwangsgeldbescheid eingestellt, entfallen die Beschwer des Klägers und damit eine für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage erforderliche Sachurteilsvoraussetzung .
Leitsatz
- NV: Wird der Vollzug der Zwangsgeldfestsetzung nach Klageerhebung gegen den Zwangsgeldbescheid eingestellt, entfallen die Beschwer des Klägers und damit eine für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage erforderliche Sachurteilsvoraussetzung .
- NV: Erscheint der Kläger zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht, kann er anschließend nicht mit Erfolg einen Verfahrensmangel mit der Begründung geltend machen, das Gericht habe es versäumt, ihn auf die Abgabe sachdienlicher Prozesserklärungen hinzuweisen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 21. Januar 2011, Az: 5 K 1865/2009, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 335 AOBeendigung des Zwangsverfahrens
- Art. 103 Abs. 1 GG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat