7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.09.2012 – VII B 61/12

Abgabeschuldnerschaft trotz unredlichen Verhaltens eines bevollmächtigten Mitarbeiters

Aus dem Leitsatz

NV: Die Zollschuldentstehung ist nicht von der Voraussetzung abhängig, dass der Schuldner unredlich war. Das Urteil des EuGH vom 7. September 1999 C-61/98, Slg. 1999, I-5003 betrifft nicht die Zollschuldentstehung, sondern die Frage eines Erlasses der Zollschuld wegen einer außergewöhnlichen Situation, in der sich der Anmelder im Vergleich zu anderen, die…

Leitsatz

NV: Die Zollschuldentstehung ist nicht von der Voraussetzung abhängig, dass der Schuldner unredlich war. Das Urteil des EuGH vom 7. September 1999 C-61/98, Slg. 1999, I-5003 betrifft nicht die Zollschuldentstehung, sondern die Frage eines Erlasses der Zollschuld wegen einer außergewöhnlichen Situation, in der sich der Anmelder im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befunden hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 15. Februar 2012, Az: 1 K 1226/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 5 Abs. 4 UAbs 2 ZK
  • Art. 5 Abs. 4 UAbs 2 EWGV

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