7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.07.2010 – VII B 270/09

Zollwertermittlung bei Zweifeln am angemeldeten Transaktionswert

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das HZA den Zollwert nicht nach der Transaktionswert-Methode, sondern nach einer der sog. Folgemethoden ermittelt, weil es Zweifel hat, ob der angemeldete Wert dem Transaktionswert entspricht, ist die auf diesem Wert beruhende Abgabenfestsetzung aufzuheben, wenn das FG die Zweifel am angegebenen Transaktionswert nicht teilt.

Leitsatz

NV: Hat das HZA den Zollwert nicht nach der Transaktionswert-Methode, sondern nach einer der sog. Folgemethoden ermittelt, weil es Zweifel hat, ob der angemeldete Wert dem Transaktionswert entspricht, ist die auf diesem Wert beruhende Abgabenfestsetzung aufzuheben, wenn das FG die Zweifel am angegebenen Transaktionswert nicht teilt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 6. November 2009, Az: 4 K 6/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 29 ZK
  • Art. 31 ZK
  • Art. 181a ZKDV
  • Art. 29 EWGV
  • Art. 31 EWGV
  • Art. 181a EWGV

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