BFH, Beschluss vom 28.07.2010 – VII B 270/09
Aus dem Leitsatz
NV: Hat das HZA den Zollwert nicht nach der Transaktionswert-Methode, sondern nach einer der sog. Folgemethoden ermittelt, weil es Zweifel hat, ob der angemeldete Wert dem Transaktionswert entspricht, ist die auf diesem Wert beruhende Abgabenfestsetzung aufzuheben, wenn das FG die Zweifel am angegebenen Transaktionswert nicht teilt.
Leitsatz
NV: Hat das HZA den Zollwert nicht nach der Transaktionswert-Methode, sondern nach einer der sog. Folgemethoden ermittelt, weil es Zweifel hat, ob der angemeldete Wert dem Transaktionswert entspricht, ist die auf diesem Wert beruhende Abgabenfestsetzung aufzuheben, wenn das FG die Zweifel am angegebenen Transaktionswert nicht teilt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 6. November 2009, Az: 4 K 6/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 29 ZK
- Art. 31 ZK
- Art. 181a ZKDV
- Art. 29 EWGV
- Art. 31 EWGV
- Art. 181a EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche