7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.06.2011 – VII B 258/10

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen

Aus dem Leitsatz

NV: Handgefertigte Zeichnungen, die als Vorlage für eine in einem Tätowierstudio herzustellende Tätowierung dienen, sind in die Pos. 4906 KN einzureihen und damit aus der Pos. 9701 KN ausgeschlossen .

Leitsatz

NV: Handgefertigte Zeichnungen, die als Vorlage für eine in einem Tätowierstudio herzustellende Tätowierung dienen, sind in die Pos. 4906 KN einzureihen und damit aus der Pos. 9701 KN ausgeschlossen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 23. September 2010, Az: 6 K 1433/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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