BFH, Beschluss vom 26.11.2013 – VII B 243/12
Aus dem Leitsatz
NV: Wird während des Zeitraums, für den die Kraftfahrzeugsteuer im Voraus entrichtet worden ist, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fahrzeughalters eröffnet, ist die entrichtete auf den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallende Steuer der Insolvenzmasse zu erstatten. Gegen den Erstattungsanspruch kann das FA mit…
Leitsatz
NV: Wird während des Zeitraums, für den die Kraftfahrzeugsteuer im Voraus entrichtet worden ist, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fahrzeughalters eröffnet, ist die entrichtete auf den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallende Steuer der Insolvenzmasse zu erstatten. Gegen den Erstattungsanspruch kann das FA mit Insolvenzforderungen aufrechnen, sofern keine insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote bestehen (Bestätigung der Rechtsprechung).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 14. Dezember 2011, Az: 1 K 54/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 38 InsOBegriff der Insolvenzgläubiger
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsOUnzulässigkeit der Aufrechnung
- § 7 Nr. 1 KraftStG
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