7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.04.2011 – VII B 234/10

AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr übergeführte Waren bei nach Insolvenzeröffnung abgelaufener Veredelungsfrist

Aus dem Leitsatz

NV: Es bestehen begründete Zweifel, ob eine Zollschuld, welche im Verfahren der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren mit dem Ablauf der Frist für die Beendigung des Verfahrens für bis dahin nicht zu einem Zollverfahren angemeldete Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren entsteht, insolvenzrechtlich als bereits zu einem früheren…

Leitsatz

NV: Es bestehen begründete Zweifel, ob eine Zollschuld, welche im Verfahren der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren mit dem Ablauf der Frist für die Beendigung des Verfahrens für bis dahin nicht zu einem Zollverfahren angemeldete Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren entsteht, insolvenzrechtlich als bereits zu einem früheren Zeitpunkt begründet anzusehen ist, nämlich mit dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet der Union oder ihrer Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 8. Juni 2010, Az: 7 V 688/10, Beschluss

Zitierte Normen

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