7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 19.09.2012 – VII B 233/11
Keine Ausfuhrerstattung für gefrorene Hühner mit überhöhtem Wassergehalt
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Ausfuhr von gefrorenen Hühnern ist zwar ungeachtet ihres Wassergehalts zulässig. Dass mit der Ausfuhr solcher Ware Ausfuhrerstattung zu verdienen ist, kann daraus jedoch nicht gefolgert werden (Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-353/04, Slg. 2006, I-7357) .
Leitsatz
- NV: Die Ausfuhr von gefrorenen Hühnern ist zwar ungeachtet ihres Wassergehalts zulässig. Dass mit der Ausfuhr solcher Ware Ausfuhrerstattung zu verdienen ist, kann daraus jedoch nicht gefolgert werden (Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-353/04, Slg. 2006, I-7357) .
- NV: Aus dem Verzicht auf eine marktordnungsrechtliche Kontrolle des Wassergehalts zur Ausfuhr bestimmter Schlachtkörper lässt sich ebenfalls nichts anderes folgern.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 29. November 2011, Az: 4 V 217/11, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 48 Abs. 1 Buchst. a EGV 612/2009
- Art. 15 EGV 543/2008
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