BFH, Beschluss vom 28.03.2013 – VII B 219/12
Aus dem Leitsatz
NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird .
Leitsatz
NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 19. September 2012, Az: 3 K 36/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 201 Abs. 1 ZK
- Art. 203 Abs. 1 ZK
- Art. 203 Abs. 3 ZK
- Art. 201 Abs. 1 EWGV
- Art. 203 Abs. 1 EWGV
- Art. 203 Abs. 3 EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche