7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.03.2013 – VII B 219/12

Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung - Grundsatz der einmaligen Entstehung der Zollschuld

Aus dem Leitsatz

NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird .

Leitsatz

NV: Ist wegen Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus zollamtlicher Überwachung die Einfuhrzollschuld entstanden, entsteht sie nicht ein weiteres Mal, wenn die nämliche Ware in den freien Verkehr übergeführt wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 19. September 2012, Az: 3 K 36/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 201 Abs. 1 ZK
  • Art. 203 Abs. 1 ZK
  • Art. 203 Abs. 3 ZK
  • Art. 201 Abs. 1 EWGV
  • Art. 203 Abs. 1 EWGV
  • Art. 203 Abs. 3 EWGV

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