7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.10.2014 – VII B 206/13

Zolltarifliche Einreihung von Messekatalogen - Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf den Verkauf von Messekatalogen - Begriff der "Werbezwecke"

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist nach der Beschaffenheit und der erkennbaren Zweckbestimmung der Druckschrift --nicht nur nach der Seitenzahl-- zu beurteilen, ob diese Schrift überwiegend darauf ausgerichtet ist, durch zwangfreie und absichtliche Beeinflussung den Werbeadressaten zur Erfüllung des Werbeziels, d.h. insbesondere zur Inanspruchnahme entgeltlicher Waren oder…

Leitsatz

  1. NV: Es ist nach der Beschaffenheit und der erkennbaren Zweckbestimmung der Druckschrift --nicht nur nach der Seitenzahl-- zu beurteilen, ob diese Schrift überwiegend darauf ausgerichtet ist, durch zwangfreie und absichtliche Beeinflussung den Werbeadressaten zur Erfüllung des Werbeziels, d.h. insbesondere zur Inanspruchnahme entgeltlicher Waren oder Dienstleistungen zu veranlassen .
  2. NV: Ein Messekatalog dient nicht zwingend Werbezwecken .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 15. Mai 2013, Az: 4 K 3849/11 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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