BFH, Beschluss vom 04.07.2013 – VII B 206/12
Aus dem Leitsatz
NV: Die Erteilung einer vZTA kann nicht mit der Begründung versagt werden, der Antragsteller habe die Möglichkeit, die betreffende Ware als Rückware oder im Rahmen eines aktiven Veredelungsverkehrs einfuhrabgabenfrei einzuführen.
Leitsatz
NV: Die Erteilung einer vZTA kann nicht mit der Begründung versagt werden, der Antragsteller habe die Möglichkeit, die betreffende Ware als Rückware oder im Rahmen eines aktiven Veredelungsverkehrs einfuhrabgabenfrei einzuführen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 2. November 2012, Az: 4 K 262/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 12 Abs. 1 ZK
- Art. 12 Abs. 1 EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche