BFH, Beschluss vom 16.07.2013 – VII B 194/12
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist einer rationalen und nachvollziehbaren Bewertung einer komplexen, aus der Lösung zahlreicher Einzelprobleme bestehenden Prüfungsleistung förderlich, die einzelnen Bearbeitungsschritte des Prüflings zu bewerten und hieraus das Gesamturteil abzuleiten. Wenn hierzu vom Prüfungsamt in Form einer detaillierten Auflistung der bei optimaler Bearbeitung…
Leitsatz
NV: Es ist einer rationalen und nachvollziehbaren Bewertung einer komplexen, aus der Lösung zahlreicher Einzelprobleme bestehenden Prüfungsleistung förderlich, die einzelnen Bearbeitungsschritte des Prüflings zu bewerten und hieraus das Gesamturteil abzuleiten. Wenn hierzu vom Prüfungsamt in Form einer detaillierten Auflistung der bei optimaler Bearbeitung möglichen einzelnen Bearbeitungsschritte eine Auflistung erstellt und den einzelnen Bearbeitungsschritten je nach ihrem Gewicht für die Gesamtlösung einer oder mehrere Punkte zugeordnet werden, die im Ende zu der Gesamtzahl der Punkte addiert und den in der DVStB vorgesehenen Noten zugeordnet werden, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Es stellt vielmehr eine sinnvolle Hilfestellung für den Prüfer dar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. September 2012, Az: 2 K 150/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15 StBDV
- Art. 3 Abs. 1 GG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche