7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.08.2012 – VII B 183/11

Darlegung von Verfahrensmängeln - Entscheidung über Ablehnungsgesuch im Urteil - Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs nur ausnahmsweise Verfahrensmangel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit dem Beschwerdevorbringen, das FG sei von der Aussage eines Zeugen ausgegangen, welche dieser in Wahrheit nicht gemacht habe, bzw. es habe aus einer Zeugenaussage falsche Schlüsse gezogen, wird kein Verfahrensmangel dargelegt .

Leitsatz

  1. NV: Mit dem Beschwerdevorbringen, das FG sei von der Aussage eines Zeugen ausgegangen, welche dieser in Wahrheit nicht gemacht habe, bzw. es habe aus einer Zeugenaussage falsche Schlüsse gezogen, wird kein Verfahrensmangel dargelegt .
  2. NV: Über ein Ablehnungsgesuch muss das Gericht nicht durch gesonderten Beschluss ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden, wenn das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 7. September 2011, Az: 1 K 1352/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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