BFH, Beschluss vom 07.04.2010 – VII B 158/09
Aus dem Leitsatz
NV: Nach ihrem Wortlaut umfasst die Position 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich ... Hundedecken...)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet…
Leitsatz
NV: Nach ihrem Wortlaut umfasst die Position 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich ... Hundedecken...)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet werden, gemeint. Liegedecken für Hunde fallen danach nicht unter diese Position .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 13. Mai 2009, Az: 4 K 218/07, Urteil
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