7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.04.2010 – VII B 158/09

Tarifierung von "Hundedecken" als Sattlerware

Aus dem Leitsatz

NV: Nach ihrem Wortlaut umfasst die Position 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich ... Hundedecken...)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet…

Leitsatz

NV: Nach ihrem Wortlaut umfasst die Position 4201 KN "Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich ... Hundedecken...)" nicht alle Arten von Decken, die bei der Hundehaltung eingesetzt werden. Nach den dazu ergangenen Erläuterungen zum Harmonisierten System sind damit Waren "zum Beschirren und Ausstatten aller Tiere", also solche, die an dem Tier verwendet werden, gemeint. Liegedecken für Hunde fallen danach nicht unter diese Position .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 13. Mai 2009, Az: 4 K 218/07, Urteil

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