BFH, Beschluss vom 30.03.2015 – VII B 117/14
Aus dem Leitsatz
NV: Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet nicht, für gleiche Waren abweichende Einfuhrabgaben zu erheben .
Leitsatz
NV: Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet nicht, für gleiche Waren abweichende Einfuhrabgaben zu erheben .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11. Juni 2014 4 K 147/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 11. Juni 2014, Az: 4 K 147/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 12 ZK
- Art. 9 EWGV
- Art. 9 ZKDV
- Art. 12 EWGV
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche