7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.08.2014 – VII B 116/14

Aussetzung des Klageverfahrens bei Antrag auf verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren

Aus dem Leitsatz

NV: Hat der Prüfling gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben, hat das Gericht auch ohne einen entsprechenden Antrag des Klägers die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn der Kläger substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung erhoben und einen Antrag auf Durchführung des…

Leitsatz

NV: Hat der Prüfling gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben, hat das Gericht auch ohne einen entsprechenden Antrag des Klägers die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn der Kläger substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung erhoben und einen Antrag auf Durchführung des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens nach § 29 DVStB gestellt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 30. Juni 2014, Az: 13 K 249/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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