6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.09.2010 – VI S 6/10

Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater

Aus dem Leitsatz

NV: Die im finanzgerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater sind unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG zu bemessen .

Leitsatz

NV: Die im finanzgerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren für einen Rechtsanwalt/Steuerberater sind unter Berücksichtigung des Mindeststreitwerts nach § 52 Abs. 4 GKG zu bemessen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 33 Abs. 1 RVG
  • § 33 Abs. 2 RVG
  • § 23 Abs. 1 S. 1 RVG
  • § 52 Abs. 1 GKG
  • § 52 Abs. 4 GKG
  • § 72 Nr. 1 GKG

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