6. SenatNV

BFH, Urteil vom 03.02.2011 – VI R 9/10

Abzug von Werbungskosten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Werbungskostenabzug setzt Belastung mit Aufwendung voraus .

Leitsatz

  1. NV: Werbungskostenabzug setzt Belastung mit Aufwendung voraus .
  2. NV: Führen ersparte Aufwendungen zu steuerpflichtigen Einnahmen, kommt ein fiktiver Werbungskostenabzug in Betracht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 13. August 2009, Az: 2 K 166/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 9 EStG

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