6. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.02.2014 – VI R 68/12

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Flugzeugführer ist schwerpunktmäßig in einem Flugzeug und damit auswärts tätig.

Leitsatz

  1. NV: Ein Flugzeugführer ist schwerpunktmäßig in einem Flugzeug und damit auswärts tätig.
  2. NV: Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seinem Heimatflughafen, sind daher nicht in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 21. September 2012, Az: 3 K 1740/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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