6. SenatNV

BFH, Urteil vom 04.09.2019 – VI R 39/17

Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten
ECLI: DE:BFH:2019:U.040919.VIR39.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

Leitsatz

NV: Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind bei einem Fremd-Geschäftsführer einer GmbH kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn (Bestätigung des BFH-Urteils vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.06.2017 - 12 K 1044/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 22. Juni 2017, Az: 12 K 1044/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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