6. SenatNV

BFH, Urteil vom 01.10.2020 – VI R 36/18

Erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht
ECLI: DE:BFH:2020:U.011020.VIR36.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine --wenn auch großräumige-- erste Tätigkeitsstätte (Anschluss an Senatsurteil vom 10.03.2015 - VI R 87/13).

Leitsatz

NV: Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine --wenn auch großräumige-- erste Tätigkeitsstätte (Anschluss an Senatsurteil vom 10.03.2015 - VI R 87/13).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.07.2018 - 4 K 2812/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 11. Juli 2018, Az: 4 K 2812/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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