6. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.03.2010 – VI R 36/08

Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte

Aus dem Leitsatz

NV: § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG 2005 ist wie schon § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG a.F. auf die Fälle der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu beschränken, in denen im Zeitpunkt des Überlassungsbeschlusses der geldwerte Vorteil noch nicht feststeht.

Leitsatz

NV: § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG 2005 ist wie schon § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG a.F. auf die Fälle der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu beschränken, in denen im Zeitpunkt des Überlassungsbeschlusses der geldwerte Vorteil noch nicht feststeht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 21. August 2008, Az: 15 K 1238/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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