6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.09.2010 – VI E 3/10

Keine Anfechtung der Kostengrundentscheidung mit der Erinnerung

Aus dem Leitsatz

NV: Einwendungen gegen die Kostenentscheidung eines Beschlusses wegen der Nichtzulassung der Revision können im Erinnerungsverfahren nicht erfolgreich geltend gemacht werden.

Leitsatz

NV: Einwendungen gegen die Kostenentscheidung eines Beschlusses wegen der Nichtzulassung der Revision können im Erinnerungsverfahren nicht erfolgreich geltend gemacht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 66 GKG

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