6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.12.2010 – VI B 80/10

Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital des Arbeitgebers - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung kein Revisionszulassungsgrund

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligten durch ein Arbeitsverhältnis miteinander verbunden sind (Bestätigung BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 BStBl II 2010, 69) .

Leitsatz

  1. NV: Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligten durch ein Arbeitsverhältnis miteinander verbunden sind (Bestätigung BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 69/06 BStBl II 2010, 69) .
  2. NV: Soweit das FA geltend macht, das FG habe nicht berücksichtigt, dass der erzielte Kursgewinn als "Anreizlohn" zuteil geworden sei, wendet es sich gegen diese Rechtsprechung des BFH und kann damit im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 16. April 2010, Az: 3 K 536/05 E, Urteil

Zitierte Normen

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