6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.06.2012 – VI B 73/12

Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

Aus dem Leitsatz

NV: Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den FG als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung. Dabei kommt dem Merkmal der Entgeltlichkeit lediglich eine…

Leitsatz

NV: Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den FG als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung. Dabei kommt dem Merkmal der Entgeltlichkeit lediglich eine Indizfunktion zu.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Dezember 2011, Az: 2 K 2092/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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