6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.10.2011 – VI B 58/11

Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort; Verfahrensmangel: Sachaufklärung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt.

Leitsatz

  1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt.
  2. NV: Das Gericht ist nicht verpflichtet, einem unsubstantiierten Beweisantrag nachzugehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 31. März 2011, Az: 5 K 3327/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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