6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.09.2012 – VI B 43/12

Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Entfernungspauschale sind die gesamten Fahrtkosten auch dann abgegolten, wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen.

Leitsatz

  1. NV: Mit der Entfernungspauschale sind die gesamten Fahrtkosten auch dann abgegolten, wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anfallen.
  2. NV: Durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH ist geklärt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet ist, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 6. Februar 2012, Az: 4 K 3301/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 9 EStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat